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Trotz Fristablauf per 31.12.2018 - wir sammeln weiter!

 

Die Regierung hat zwar das Gesetz geändert und somit die Rückabwicklung von Lebens- und Pensionversicherungen und die damit verbundene Rückholung von Verlusten plus Zinsen per 31.12.2018 theoretisch unmöglich gemacht. Jedoch sind wir davon überzeugt, dass die neue Gesetzesnovelle nicht europakonform ist und daher sammeln wir weiter.

Die folgenden Beispiele stellen die alte Rechtslage dar. Ob das in Zukunft noch möglich ist oder nicht muss der Europäische Gerichtshof entscheiden und das kann ein bisschen dauern - Also Geduld, aber wie Sie sehen kann es sich dennoch auszahlen.

 

Beispiel 1: Sie haben im Jahre 2000 einen Einmalbetrag von € 20.000,- in eine Lebens- oder Pensionsversicherung einbezahlt und 2017 einen Rückkaufwert von € 18.000,- von der Versicherung erhalten oder in der Wertnachricht ausgewiesen bekommen (noch laufend). Dann beträgt Ihr möglicher Mehrwert € 15.600,-- (Kapitalverlust € 2000,- + 4 % Zinsen auf das einbezahlte Kapital € 13.600,--).

Beispiel 2: Sie haben im Jahr 2000 begonnen monatlich € 100,--  in eine Lebens- oder Pensionsversicherung einzubezahlen. Im Jahr 2017 betrug Ihr Rückkaufswert  € 18.000,--. Ihr möglicher Mehrwert beträgt: € 9.640,--. (€ 2.500,-- Kapitalschaden plus 4 % Zinsen)

 

Senden Sie uns einfach nur folgende Daten:

1) Vorname, Nachname, Adresse etc.

2) Name der Versicherung

3) Polizzennummer

4) Emailadresse

 

Kostenlose Prüfung nur per Email oder Terminvereinbarung möglich!

 

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LINKS:

https://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/5293021/Lebensversicherungen_Noch-kann-sich-ein-Ruecktritt-auszahlen

https://diepresse.com/home/wirtschaft/recht/5447668/Dritter-Versuch_Regierung-will-Ruecktritt-von